Bioethanol

Politische Rahmenbedingungen in der EU und in Deutschland

Bei der Entwicklung und beim Aufbau einer leistungsstarken Bioethanolindustrie profitiert CropEnergies von Weichenstellungen innerhalb der EU. Ziel ist dabei eine Erhöhung der Versorgungssicherheit durch die Erschließung heimischer Energiequellen, die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen sowie die Entwicklung eines neuen Industriezweigs.

Förderung durch EU-Richtlinien

Die politischen Rahmenbedingungen für die Entstehung einer Bioethanolindustrie hat die EU im Jahr 2003 geschaffen. Zur Förderung von Biokraftstoffen für den Verkehrssektor erließ die EU die Biokraftstoff-Richtlinie und die Energiesteuer-Richtlinie. Diese Grundlagen hat die EU noch einmal angepasst.
  • Biokraftstoff-Richtlinie (2003/30/EG) (PDF, 120,89 KB)
    Sie besagt, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen sollen, dass der Anteil von Biokraftstoffen am Fahrzeugkraftstoffverbrauch in der EU - gemessen am Energiegehalt - im Jahr 2010 5,75 % erreicht.
  • Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) (PDF, 197,02 KB)
    Sie ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, Biokraftstoffe bis zu 100 % von der Mineralöl- bzw. Energiesteuer zu befreien
  • Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) (PDF, 1,3 MB)
    Sie besagt, dass der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU bis 2020 verbindlich auf 20 % erhöht werden soll. Im Transportsektor soll im gleichen Zeitraum der Anteil der erneuerbaren Energien auf 10 % des Gesamtkraftstoffverbrauchs steigen. Dieses verbindliche Beimischungsziel umfasst neben Biokraftstoffen auch alle anderen Arten von erneuerbaren Energien, die im Transportsektor verwendet werden, so beispielsweise auch Elektrizität und Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen.
  • Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie enthält Regelungen zur nachhaltigen Produktion von Biokraftstoffen als Voraussetzung für eine Förderung und die Anrechnung auf die EU-Biokraftstoffziele. Mit der Einführung von Nachhaltigkeitskriterien stellt die EU außerdem sicher, dass in Zukunft nur nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe im Transportsektor genutzt werden. Biokraftstoffe müssen mindestens 35 Gew.-%, ab 2017 sogar 50 Gew.-% der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen einsparen. Neue Biokraftstoffanlagen, die nach 2017 errichtet werden, müssen Treibhausgaseinsparungen von 60 Gew.-% erreichen. Neben den Treibhausgaseinsparungen müssen Biokraftstoffe zudem noch weitere Umwelt- und Sozialstandards erfüllen.

Deutschland

Seit dem 1. Januar 2007 legt das sogenannte Biokraftstoffquotengesetz Mindestanteile für Biodiesel und Bioethanol in konventionellem Kraftstoff fest, die sich jeweils auf den Energiegehalt beziehen. Werden diese Mindestanteile nicht erfüllt, muss das betreffende Kraftstoffunternehmen Strafzahlungen leisten.
Seit dem 1. Januar 2009 muss daher Benzin 2,8 % Bioethanol enthalten. Darüber hinaus wurden in dem Gesetz Gesamtquoten für Biokraftstoffe für 2009 und 2010 von 5,25 % bzw. 6,25 % festgelegt.
Forderungen der Biokraftstoffindustrie: Kombiquote
Aufgrund des hohen Potenzials von Bioethanol, deutlich mehr Treibhausgase einzusparen als die vorgeschriebenen 35 %, fordert die deutsche Bioethanolindustrie in einem gemeinsamen Memorandum die Einführung einer »Kombiquote«. Diese verbindet zunehmende Beimischungsziele mit ansteigenden Treibhausgaseinsparungsquoten. Andernfalls kann das Beimischungsziel der »Erneuerbare-Energien-Richtlinie« für den Verkehrssektor von 10 % im Jahr 2020 nicht erreicht werden.
Kombiquote_Memorandum (PDF, 59,43 KB)
Biokraftstoffquotengesetz ist Basis für wachsenden Bioethanolmarkt
Durch das Biokraftstoffquotengesetz stieg der Bioethanolverbrauch in Deutschland in den Jahren 2007 und 2008 stark an. Dies trug dazu bei, die Treibhausgasemissionen im Verkehrsektor zu verringern und die Energieversorgung zu verbessern. Der Verbrauch von Bioethanol in Deutschland stieg um 44,4 % von 799.000 m3 im Jahr 2008 auf 1,15 Mio. m3 im Jahr 2009. Dies bedeutet, dass in nur zwei Jahren rd. eine Milliarde Liter Benzin eingespart wurden.

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