Bioethanol

Politische Rahmenbedingungen in der EU und in Deutschland

Bei der Entwicklung und beim Aufbau einer leistungsstarken Bioethanolindustrie profitiert CropEnergies von Weichenstellungen innerhalb der EU. Ziel ist dabei eine Erhöhung der Versorgungssicherheit durch die Erschließung heimischer Energiequellen, die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen sowie die Entwicklung eines neuen Industriezweigs.

Förderung durch EU–Richtlinien

Die politischen Rahmenbedingungen für die Entstehung einer Bioethanolindustrie hat die EU erst im Jahr 2003 geschaffen. Sie erließ zwei EU-Richtlinien zur Förderung von Biokraftstoffen für den Verkehrssektor:
  • Biokraftstoff-Richtlinie (2003/30/EG) (PDF, 120,89 KB)
    Sie besagt, dass die Mitgliedsstaaten sicherstellen sollen, dass der Anteil von Biokraftstoffen am Fahrzeugkraftstoffverbrauch in der EU – gemessen am Energiegehalt – im Jahr 2010 5,75 % erreicht.
  • Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) (PDF, 197,02 KB)
    Sie ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, Biokraftstoffe bis zu 100 % von der Mineralöl- bzw. Energiesteuer zu befreien.
Die Europäische Kommission arbeitet zurzeit an einer Neuauflage der seit 2003 geltenden Biokraftstoffrichtlinie (2003/30/EG). Der Entwurf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sieht als Konsequenz der im März 2007 vom Europäischen Rat angenommenen Vorschläge der Kommission einen für jeden Mitgliedstaat verbindlichen Mindestanteil für die Verwendung von Biokraftstoffen im Verkehrssektor von 10 % vor. Um sicher zu stellen, dass der in Europa genutzte Biokraftstoff ein Mindestmaß an Treibhausgasen einspart, hat die EU vor, Nachhaltigkeitskriterien einzuführen, die eine Mindesteinsparung von Treibahusgasen von 35 % vorschreiben. Damit setzt die Europäische Kommission ihre klima-, energie- und agrarpolitischen Ziele konsequent um.

Deutschland

Seit dem 1. Januar 2007 ersetzt eine Beimischungsverpflichtung die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in Deutschland. Ab 2007 müssen Ottokraftstoffen 1,2 % Bioethanol beigemischt werden. Der Bioethanolanteil wird bis 2010 jedes Jahr um 0,8 % erhöht. 
Dieses sogenannte Biokraftstoffquotengesetz legt Mindestanteile für Biodiesel und Bioethanol in konventionellem Kraftstoff fest, die sich jeweils auf den Energiegehalt beziehen. Die Gründe für die Änderung des Systems waren zum einen steuerliche Mindereinnahmen als Folge der Steuerbefreiung. Zum anderen wurde trotz der Steuerbefreiung nicht genügend Bioethanol verbraucht.
Quote für Benzinersatz
Für Biokraftstoffe, die Benzin ersetzen können (z. B. Bioethanol), gilt seit dem 1. Januar 2008 eine Quote von 2,0 % am Verbrauch von Ottokraftstoffen, die bis zum Jahr 2010 auf 3,6 % erhöht wird. Werden diese Mindestanteile nicht erfüllt, muss das betreffende Kraftstoffunternehmen Strafzahlungen leisten. Darüber hinaus wurden in dem Gesetz Gesamtquoten für Biokraftstoffe für 2009 und 2010 von 6,25 % bzw. 6,75 % festgelegt, die bis 2015 jährlich um 0,25 % auf 8 % angehoben werden.
Bedarf steigt um das Dreifache
Nimmt man die Prognose des Mineralölwirtschaftsverbandes über den Verbrauch an Ottokraftstoff als Basis, wird sich der Bioethanolbedarf in Deutschland allein durch die Erfüllung der durch die Beimischungsverpflichtung festgelegten Mindestquoten bis zum Jahr  2010 auf über 1,5 Mio. m³ erhöhen. Gegenüber dem Gesamtabsatz von Bioethanol in Deutschland im Jahr 2007 (rd. 580.000 m³) bedeutet dies nahezu eine Verdreifachung.
Langfristige Perspektive gesichert
Mit dem vom Bundeskabinett am 5. Dezember 2007 im Vorfeld der Klimakonferenz in Bali vorgelegten umfangreichen Paket an Gesetzen und Verordnungen ist auch der Grundstein für die langfristige Nutzung von Biokraftstoffen gelegt.
So sieht der Regierungsentwurf zur Novellierung des Biokraftstoffquotengesetzes vor, dass der Anteil an Biokraftstoffen am Kraftstoffverbrauch von bislang 8 % im Jahr 2015 auf 17 % im Jahr 2020 erhöht werden soll. In Deutschland liegt mit der Nachhaltigkeitsverordnung ein Entwurf vor, der Standards für die nachhaltige Produktion von Biokraftstoffen definiert. Dieser Entwurf kann jedoch erst eingesetzt werden, wenn das entsprechende Rahmenwerk auf EU Ebene verabschiedet ist.

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