Investor Relations

Entsprechenserklärung 2006

November 2006

Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG, Mannheim haben am 13. November 2006 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex abzugeben:
Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat am 27. September 2006 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütungen für das Geschäftsjahr 2006/07 zu verzichten.
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex- Fassung vom 12. Juni 2006 entspricht die CropEnergies AG (auch künftig) mit folgenden Ausnahmen:
Der Vorstand der CropEnergies AG besteht aus zwei Mitgliedern. Diese führen das Unternehmen - mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen - gleichberechtigt. Die Wahl eines Vorsitzenden oder Sprechers ist insoweit nicht notwendig.
Die Aufsichtsratsvergütung ist bislang nicht festgelegt. Der Beschluss hierüber kann erst in der Hauptversammlung gefasst werden, die über die Entlastung der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats beschließt; im Falle der CropEnergies AG ist dies die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2006/07. Auch in der Zukunft ist nicht vorgesehen, der Empfehlung des Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, zu folgen. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance Bericht auch keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.
Der Aufsichtsrat ist in seiner 6-köpfigen Besetzung erstmals in der Sitzung am 13. November 2006 zusammengetreten. Entsprechend wurde im Kalenderjahr 2006 keine Effizienzprüfung vorgenommen. Für 2007 ist eine Effizienzprüfung vorgesehen.

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