Investor Relations

Entsprechenserklärung 2011

Dezember 2011

Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG, Mannheim, haben am 14. November 2011 den Beschluss gefasst, folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 AktG abzugeben:
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Kodex-Fassung vom 26. Mai 2010 entspricht die CropEnergies AG (auch künftig) mit folgenden Ausnahmen:
Ziffer 2.3.3 (Briefwahl Hauptversammlung):
In der Satzung der CropEnergies AG ist von der Möglichkeit, die Briefwahl in der Hauptversammlung zu gestatten, bislang kein Gebrauch gemacht. Der Empfehlung, die Aktionäre bei der Briefwahl zu unterstützen, kann deshalb nicht gefolgt werden.
Ziffer 4.2.1 (Vorsitzender oder Sprecher des Vorstands):
Die Wahl eines Vorsitzenden oder Sprechers ist nicht notwendig. Der Vorstand der CropEnergies AG besteht aus zwei Mitgliedern. Diese führen das Unternehmen - mit klar abgegrenzten Verantwortungsbereichen - gleichberechtigt.
Ziffer 4.2.3 (Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen):
Die Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Wir sehen dafür auch in Zukunft keine Notwendigkeit, zumal gegen solche Vertragsklauseln erhebliche rechtliche Bedenken bestehen.
Ziffer 4.2.4 (Individualisierte Vorstandsvergütung):
Die Hauptversammlung der CropEnergies AG hat zuletzt am 19. Juli 2011 beschlossen, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren zu verzichten.
Ziffer 5.4.1 (Diversity-Ziele für Zusammensetzung des Aufsichtsrats):
Der Aufsichtsrat strebt eine hinreichende Vielfalt in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Der Aufsichtsrat wird aber weiterhin die Entscheidung hinsichtlich seiner Zusammensetzung prioritär nicht am jeweiligen Geschlecht, sondern an der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen ausrichten.
Ziffer 5.4.6 (Individualisierte Aufsichtsratsvergütung):
Wir weisen die Aufsichtsratsvergütung aufgeteilt nach Fixum und erfolgsbezogenen Komponenten aus. Ein Aktienoptionsprogramm existiert bei der CropEnergies AG nicht. Der Empfehlung des Kodex, die Aufsichtsratsbezüge individualisiert auszuweisen, folgen wir nicht. Unseres Erachtens stehen die damit verbundenen Eingriffe in die Privatsphäre in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen einer solchen Praxis. Dementsprechend enthält der Corporate Governance-Bericht auch keine individuelle Darstellung der Aufsichtsratsbezüge.

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