CropEnergies erläutert im Vergütungsbericht die Höhe und die Struktur der Vergütung von Vorstand (Ziffer 4.2.5 Kodex) und Aufsichtsrat (Ziffer 5.4.7 Kodex). Die CropEnergies AG verzichtet aufgrund der in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehenden Beeinträchtigung der Privatsphäre auf einen individualisierten Ausweis der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Die ordentliche Hauptversammlung hat am 17. Juli 2007 einen Beschluss über die Nichtoffenlegung der individualisierten Vorstandsvergütung für die Dauer von fünf Jahren mit großer Mehrheit gefasst (opting out). Der Verzicht auf die individualisierte Offenlegung der Aufsichtsratsbezüge und der Vorstandsvergütung wurde in der Entsprechenserklärung berücksichtigt.
Vergütung des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands der CropEnergies AG wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Vergütung orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und setzt sich zusammen aus
- einem festen Jahresgehalt,
- einer jährlichen variablen Vergütung, abhängig
a) von der Erreichung vereinbarter Ziele sowie b) vom auf Basis einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage erzielten operativen Ergebnis der CropEnergies- Gruppe. Dabei wird - beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010/11 - der Durchschnitt des operativen Ergebnisses der CropEnergies-Gruppe der jeweils letzten drei Geschäftsjahre zugrunde gelegt. - Sachbezügen im Wesentlichen in Form der Gestellung eines Dienstwagens zur geschäftlichen und privaten Nutzung und Beiträgen zur Sozialversicherung sowie
- einer betrieblichen Altersversorgung, bemessen nach einem Anteil am festen Jahresgehalt.
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Aktienbasierte Vergütungsbestandteile oder Aktienoptionspläne bestehen nicht.
Für den Gesamtvorstand belief sich die Gesamtvergütung für das Geschäftsjahr 2010/11 auf 0,7 (0,6) Mio. EUR; davon entfielen auf das feste Jahresgehalt 444 (444) Tsd. EUR. Der variable Vergütungsanspruch belief sich auf 249 (147) Tsd. EUR. Als Sachbezüge und Beiträge zur Sozialversicherung wurden 43 (41) Tsd. EUR gewährt.
Den Pensionsrückstellungen für Vorstandsmitglieder wurden 194 (504) Tsd. EUR zugeführt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 12 der Satzung der CropEnergies AG festgelegt. Den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex folgend, erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einem Fixum auch eine erfolgsorientierte Vergütung von 1.000 EUR für je angefangene 0,01 EUR pro Aktie ausgeschüttete Dividende, die 0,20 EUR übersteigt. Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Aufsichtsratsausschüssen werden gesondert vergütet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2010/11 erhielt jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner baren Auslagen und seiner ihm für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste Vergütung von 20 (20) Tsd. EUR. Der Vorsitzende erhielt das Doppelte und sein Stellvertreter das Anderthalbfache dieser Vergütung. Die feste Vergütung erhöhte sich um 25 % je Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats; für den Vorsitz in einem Ausschuss beträgt der Erhöhungssatz 50 %. Eine variable Vergütung fiel nicht an.
Die Vergütung für die gesamte Tätigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der CropEnergies AG belief sich auf 170 (190) Tsd. EUR für das Geschäftsjahr 2010/11.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)
Die Gesellschaft hat eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen, in deren Deckung die Tätigkeit der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats einbezogen ist (D&O-Versicherung). Der durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) geänderte § 93 Abs. 2 AktG schreibt vor, dass der Selbstbehalt für Vorstandsmitglieder mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Anderthalbfachen der festen jährlichen Vergütung zu betragen hat. CropEnergies hat einen solchen Selbstbehalt mit den Mitgliedern des Vorstands vereinbart. Bezüglich eines Selbstbehalts bei Aufsichtsratsmitgliedern empfiehlt der Deutsche Corporate GovernanceKodex eine analoge Anwendung. CropEnergies hat die Empfehlung mit Wirkung ab 1. März 2010 umgesetzt.