Investor Relations | Tagesordnungspunkte mit Beschlussfassung Top 2Verwendung des BilanzgewinnsVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2010/2011 von 12.831.531,37 EUR wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird am 20. Juli 2011 ausgezahlt (geplant). TOP 3Entlastung des VorstandsEntlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/11: Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen. TOP 4Entlastung des AufsichtsratsEntlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11: Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen. TOP 5Wahl des AbschlussprüfersWahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12: Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/12 zu bestellen. TOP 6Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 3 der Satzung) und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und SatzungsänderungInkl. Bericht des Vorstands zu TOP 6 -> Hier weiterlesen TOP 7Ermächtigung zur Ausgabe von Options- bzw. Wandelgenussscheinen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen (mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses) sowie Schaffung eines bedingten Kapitals mit SatzungsänderungInkl. Bericht des Vorstands zu TOP 7 -> Hier weiterlesen TOP 8Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum KonzernabschlussDas HGB sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 S. 2 HGB kann die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 17. Juli 2007 von dieser Möglichkeit für fünf Jahre Gebrauch gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG sind weiterhin der Auffassung, dass eine individualisierte Offenlegung zu stark in die Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Deshalb soll die individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss für weitere fünf Jahre ausgeschlossen werden. Der noch gültige Beschluss der Hauptversammlung der CropEnergies AG vom 17. Juli 2007 wird damit obsolet und kann aufgehoben werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu beschließen: Die in §§ 285 Nr. 9 Buchstabe a S. 5 bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben unterbleiben für fünf Jahre. Der in der Hauptversammlung vom 17. Juli 2007 zu Tagesordnungspunkt 8 gefasste Beschluss wird für die Zeit ab Wirksamwerden des gemäß vorstehendem Satz gefassten Beschlusses aufgehoben. | |||||||
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