Investor Relations

Tagesordnungspunkte mit Beschlussfassung

Top 2

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der CropEnergies AG für das Geschäftsjahr 2010/2011 von 12.831.531,37 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,15 EUR je Aktie
auf 85.000.000 Stückaktien
12.750.000,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung 81.531,37 EUR
Bilanzgewinn 12.831.531,37 EUR

Die Dividende wird am 20. Juli 2011 ausgezahlt (geplant).

TOP 3

Entlastung des Vorstands

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/11:
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Entlastung des Aufsichtsrats

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010/11 Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/12 zu bestellen.

TOP 6

Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 3 der Satzung) und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts und Satzungsänderung

Inkl. Bericht des Vorstands zu TOP 6
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TOP 7

Ermächtigung zur Ausgabe von Options- bzw. Wandelgenussscheinen, Wandel- und Optionsschuldverschreibungen (mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses) sowie Schaffung eines bedingten Kapitals mit Satzungsänderung

Inkl. Bericht des Vorstands zu TOP 7
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TOP 8

Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss

Das HGB sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 2 S. 2 HGB kann die individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 17. Juli 2007 von dieser Möglichkeit für fünf Jahre Gebrauch gemacht. Vorstand und Aufsichtsrat der CropEnergies AG sind weiterhin der Auffassung, dass eine individualisierte Offenlegung zu stark in die Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Deshalb soll die individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss für weitere fünf Jahre ausgeschlossen werden. Der noch gültige Beschluss der Hauptversammlung der CropEnergies AG vom 17. Juli 2007 wird damit obsolet und kann aufgehoben werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, zu beschließen:
Die in §§ 285 Nr. 9 Buchstabe a S. 5 bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 des Handelsgesetzbuches verlangten Angaben unterbleiben für fünf Jahre. Der in der Hauptversammlung vom 17. Juli 2007 zu Tagesordnungspunkt 8 gefasste Beschluss wird für die Zeit ab Wirksamwerden des gemäß vorstehendem Satz gefassten Beschlusses aufgehoben.

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