Investor Relations | 2006/2007 Jährliches Dokument gemäß §10 WertpapierprospektgesetzNach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) hat ein Emittent, dessen Wertpapiere zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das alle Information enthält oder auf sie verweist, die der Emittent in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Bestimmungen veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird, sind möglicherweise nicht mehr aktuell. Weder das jährliche Dokument noch die darin enthaltenen Informationen oder die Informationen, auf die das jährliche Dokument verweist, stellen ein Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb oder zum Verkauf von Wertpapieren dar. Die CropEnergies AG hat seit ihrer Gründung im Mai 2006 bis einschließlich 15. Mai 2007 (Veröffentlichung Geschäftsbericht) folgende Informationen im Sinne von § 10 Abs. 1 WpPG veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt:
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